AGB

 *Klarna Rechnung*
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und
Sie haben immer eine Zahlungsfrist
von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier
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Der Onlineshop erhebt beim Rechnungskauf
mit Klarna eine Gebühr von 0.00 Euro pro Bestellung.

*Klarna Ratenkauf*
Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel
in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages
(mindestens jedoch 6,95 ?) bezahlen. Weitere Informationen zum Klarna
Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der
europäischen Standardinformationen für
Verbraucherkredite finden Sie hier
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*Datenschutzhinweis *
Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem
Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen
und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung
mit den geltenden Datenschutzbestimmungen
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entsprechend den Angaben in den Klarna Datenschutzbestimmungen behandelt.

 

1) Allgemeine Hinweise

a) Impressum

Denken Sie an die Anbieterkennzeichnung und erstellen ein Impressum.

Nach Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) werden alle Informationen als wesentlich eingestuft, die das Gemeinschaftsrecht im Bezug auf die kommerzielle Kommunikation vorsieht. Hierzu gehören nach Anhang II zu Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) auch die Pflichtangaben nach Art. 5 der Richtlinie 2000/31/EG (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”), der in § 6 TDG umgesetzt worden ist und dem nunmehr § 5 TMG entspricht.

Folgende Daten sind anzugeben:

Angaben zum Betreiber der Website – Name des Unternehmens oder im Falle einer natürlichen Person als Betreiber die Angabe des Namens (Vor- und Nachname)

Adresse – Hierzu zählen der Namen des Unternehmens und die Anschrift der Niederlassung bzw. Sitz der Gesellschaft. Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend. Im Impressum sind vollständige Adressdaten gefordert, um der Impressumspflicht zu genügen.

b) Preise und Versandkosten

Achten Sie auf die korrekte Angabe von Preisen und Versandkosten. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Sie zur Angabe Ihrer Preise als Endpreise.

Sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, sind Ihre Preis Nettopreise. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Machen Sie einen entsprechenden Hinweis.

Sie sind ferner zu Angabe von Liefer- und Versandkosten verpflichtet (§ 1 Abs. 2 PAngV, Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB):

Geben Sie die Kosten für alle Versandarten und für alle Länder an, die Sie anbieten. Wenn Sie nicht weltweit liefern wollen, weisen Sie in Ihren AGB ausdrücklich darauf hin, welche Länder Sie beliefern. Wenn Sie keine Einschränkung vornehmen, wird von einer weltweiten Belieferung ausgegangen. Geben Sie konkret an wie hoch die Versandkosten in die einzelnen von Ihnen belieferten Länder sind.

c) Verwendung und Einbeziehung der AGB

Machen Sie Ihre AGB zum Vertragsbestandteil. Damit Ihre AGB Vertragsbestandteil werden, müssen sie wirksam einbezogen werden:

Das heißt, dass die AGB den Kunden schon vor Abgabe einer Bestellung zur Kenntnis gelangen müssen.

Im Online-Shop sollte die Bestellung nicht fortgesetzt werden können, wenn nicht das Einverständnis mit den AGB vom Kunden bestätigt wird.

d) Widerrufsbelehrung

Belehren Sie den Kunden über seine Rechte als Verbraucher (Stichwort: Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung).

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht bei Fernabsatzverträgen bereits kraft Gesetzes. Gleichwohl sind Sie verpflichtet, den Verbraucher hierüber zu belehren (Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB).

e) Weitere produktspezifische Kennzeichnungspflichten

Solche besonderen Pflichten bestehen bei:

– Haushaltsgroßgeräten (Kühlschränken etc.): Weisen Sie im Angebot auf die Verbrauchsangaben hin. Sie finden diese auf dem Energieetikett des Herstellers.

– Neuwagen: Hier sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen anzugeben.

– Batterien: Weisen Sie den Kunden darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören und dass eine Rückgabemöglichkeit besteht.

– Elektro- und Elektronikgeräten: Hier müssen Sie sich nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) registrieren lassen, bevor sie solche Geräte in Verkehr bringen. Die Registrierung soll sicherstellen, dass die Hersteller ihrer Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten nachkommen, die sie als Neuware auf den Markt gebracht haben.

– Textilien: Hierzu zählen nicht nur Kleidungsstücke, sondern z.B. auch die Bezüge von Möbeln, Schirmen, Matratzen oder Futterstoffe. Diese müssen nach dem Textilkennzeichnungsgesetz mit einer Rohstoffgehaltsangabe gekennzeichnet sein.

– Jugendschutz: Enthält eine Webseite Verlinkungen zu Webseiten oder Produkte mit jugendgefährdenden Inhalten, hat der Anbieter durch ein zuverlässiges Altersverifikationssystem zu gewährleisten, dass ausschließlich Erwachsene Zugang zu diesen Inhalten erhalten.

– Verkaufsverpackungen: Versendet ein Hersteller oder Verkäufer Verpackungen die erstmals mit Ware befüllt werden an einen privaten Endverbraucher müssen sich solche Hersteller und Verkäufer seit der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung an dem dualen System beteiligen.

f) Buttonlösung

Hinweise, die Sie den Kunden unmittelbar vor der Abgabe der Bestellung geben müssen:

Auf der letzten Seite unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung muss der Verbraucher klar und verständlich und in hervorgehobener Weise auf einige Punkte hingewiesen werden.

– die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,

– die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,

– den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,

– gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,

Unter diesen Informationen muss ein Bestellbutton angebracht sein der gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ?zahlungspflichtig bestellen? oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist (§ 312 g Absatz 3 BGB).

OS-Plattform
Kunden haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: ec.europa.eu/consumers/odr/